KERN MBC Babywaage

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

Art. Nr.: 310930

KERN MBC Babywaage

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

Art. Nr.: 310930
  • Robuste und bequeme Babywaage
  • Automatische Mittelwertbildung bei Erschütterungen
  • Babywaage mit großer, ergonomischer Schale und erschütterungsfreiem Wägen
  • Lieferumfang: Babywaage erhältlich mit Netzteil, ohne Eichkosten (s. Zubehör), Größenmessstab optional erhältlich
zzgl. MwSt. + Versandkosten
(VE: Stück)

elektr. Waagen 5 kg -50 kg
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Mignon 1,5 V LR 6
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Ab 40 x Stück / je 0,40 €
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Versandkostenfrei ab 100 €
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KERN MBC Babywaage

Formschöne Babywaage mit Eich- und Medizinzulassung

  • Robuste und bequeme Babywaage
  • Automatische Mittelwertbildung bei Erschütterungen
  • Mit Eich- und Medizinzulassung
  • Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch Gummifüße
KERN MBC Babywaage

KERN MBC, die stabile Babywaage dank rutschfester Gummifüße

Durch ihre großen Schale, die mit ihren optimalen ergonomischen Rundungen perfekt für Säuglinge geeignet ist, kann die KERN MBC Babywaage punkten. Diese besteht aus robustem ABS-Kunststoff und ist somit hygienisch und leicht zu reinigen. Rutschfeste Gummifüße geben der Waage Stabilität und machen den Umgang mit ihr einfach und sicher.

Hold-Funktion bei unruhig liegenden Patienten

Wenn das Baby während der Messung unruhig liegt, ermittelt die KERN MBC Babywaage automatisch über Mittelwertbildung einen stabilen Wägewert. Dieser wird dann mittels der Hold-Funktion "eingefroren", damit genügend Zeit bleibt sich dem kleinen Patienten zu widmen und anschließend in Ruhe den Wägewert abzulesen.

Spezielle Funktion für Neonatologie-Stationen

Differenzfunktion zur Berechnung der Gewichtszunahme vor und nach der Nahrungsaufnahme. Die Gewichtszunahme des Kindes vor und nach der Nahrungsaufnahme kann einfach über die Differenzfunktion ermittelt werden. Diese Funktion ist besonders praktisch für Neonatologie-Stationen.

Babywaage Kern MBC mit Differenz-Funktion

Weitere Produktmerkmale

Robuster ABS-Kunststoff. Hygienisch und leicht zu reinigen.
Sicheres und rutschfreies Aufstellen durch Gummifüße
Eichklasse III (Eichung optional)|- Medizinzulassung nach 93/42/EWG
In der EU ist bei Waagen mit Zweckbestimmung als Medizinprodukt die Eichung gesetzlich vorgeschrieben (bitte gleich mitbestellen)
Weitere Varianten (optional):
MBC-E, baugleich mit MBC, jedoch ohne Netzadapter, besonders für den mobilen Einsatz geeignet z. B. für Hebammen
MBC-E: Batteriebetrieb möglich, Netz- und Akkubetrieb optional

Lieferumfang:

Babywaage, Batterie- und Netzbetrieb möglich, Akkubetrieb optional, ohne Eichkosten (s. Zubehör, erforderlich, bitte mitbestellen)

GERÄTEMANAGEMENT
gemäß MPBetreibV

MTK PRÜFUNGEN

MTK (Messtechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §14

Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Me­di­zin­produkt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Mess­abweichun­gen (Fehlergren­zen) einhält. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Messtechnische Kontrollen dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für zum Beispiel:

  • Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
  • Audiometer
  • Ergometer

Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.

STK  PRÜFUNGEN

STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) gem. MPBetreibV §11 

Für Betreiber von Medizinprodukten vorge­schriebene Sicher­heitsüberprüfung. Die STK darf nur von Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Er­kennung von Gerä­te­mängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z.B. für:

  • Defibrillatoren
  • EKG-Geräte/HF-Geräte
  • Infusions-/Spritzenpumpen
  • Inkubatoren
  • Patientenmonitore
  • Reizstrom-Therapiegeräte
  • Ultraschallvernebler
  • Sekretabsaugpumpen

Prüfintervall: in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangaben

DGUV V3 PRÜFUNGEN

DGUV V3 Prüfung (bisher BGV-A3)

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Ge­räte, Bestrahlungsgeräte, Laborgeräte usw. ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Be­rufs­­genossen­schaf­ten. In diesen Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) sind Art und Umfang dieser Kon­trollen geregelt. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Ge­werbeaufsichtsämter sowie die Berufs­ge­nossen­schaften.

Prüfintervall: jährlich

GERÄTEMANAGEMENT

Gerätemanagement

Die gesetzlichen Vorgaben beim Errichten und Be­treiben von Medizinprodukten erfordern insbesondere das Wahr­nehmen von Betreiberpflichten in Zu­sam­men­hang mit der Medizin­pro­dukte-Betreiber­ver­ord­nung, Be­ra­tungs­leistun­gen für den siche­­ren und ökonomischen Betrieb, In­stand­hal­tungs­leistun­gen sowie Prüftätigkeiten.

RÖNTGEN-QUALITÄTSKONTROLLEN

Röntgen-Qualitätskontrollen

Die 2002 geänderte Röntgenverordnung fordert Quali­täts­kontrollen an Röntgen-Durchleuchtungs- und Mammo­gra­phie-Anlagen. Durch eine Sachver­stän­­digen­prüfung nach der Instal­la­tion werden Art und Umfang der Kontrollen definiert.

Benötigen Sie Informationen zur Geräteprüfung.

Spezifikation: KERN MBC Babywaage

Hersteller Kern & Sohn
Anzeige: Digital
Einsatzbereich: Kinder- und Jugendmedizin
Waagentyp: Babywaage
Messbereich (Messstab): Optional
Messdatenübertragung: Nicht vorhanden
Druckerausgabe: Nicht vorhanden

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